Nach Mexiko
2. März, 2007 von Moderator
Zollbestimmungen in Mexiko haben ihre Besonderheiten
In Mexiko darf man pro Person geringe Mengen von Genußmitteln für den Eigenbedarf einführen. Die Einfuhr von Früchten und Pflanzen jeglicher Art ist übrigens verboten. Wer Kunstgegenstände aus Mexiko mit nach Hause bringen will, der wird entweder auf strenge Zollvorschriften stoßen oder gar ganz auf ein Ausfuhrverbot. Lieber man informiert sich vorher, damit es am Flughafen keine unangenehmen Überraschungen gibt.
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Die Zollkontrolle verläuft in Mexiko nach besonderem Muster:
Jeder Reisende muss beim Durchgang auf einen Knopf drücken. Eine dazugehörige Ampel zeigt normalerweise grün und man kann einfach hindurchgehen; manchmal zeigt sie allerdings rot und man muss sein Gepäck den Zollbeamten vorzeigen. Die Kontrolle kann nach Ermessen der Beamten ziemlich unterschiedlich ausfallen.
Zollfrei nach Mexiko eingeführt werden dürfen 400 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak sowie drei Liter Wein oder Spirituosen. Waffen, Pflanzen und Pornographie sind allgemein verboten; archäologische Gegenstände, Gold und Silber über das Maß des persönlichen Gebrauch sowie Produkte von Tieren, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, darf man nicht ausführen.
Das Auswärtige Amt informiert dazu noch, dass 13 Filme zollfrei eingeführt werden dürfen sowie Geschenke, die einen Sachwert von 300 US-Dollar nicht übersteigen.
1 Kommentar zu “Nach Mexiko”
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Gute Tipps. Wer auf Nummer sicher gehen will sollte sich auf jeden Fall im vorraus informieren.
MfG