Visum für Mexiko
9. März, 2007 von Moderator
Auf den Weg nach Mexiko und von dort zurück - einige Tipps
Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können mit einer Touristenkarte nach Mexiko einreisen. Diese erhält man gegen Vorlage des Reisepasses gratis bei allen mexikanischen Konsulaten und bei den meisten Fluggesellschaften. Zum Ausfüllen der Touristenkarte sind Name und Adresse, Zweck der Reise (Urlaub oder Geschäft) sowie eine Angabe der Aufenthaltsdauer erforderlich. Es empfiehlt sich, eine Dauer von drei Monaten anzugeben, da die Karte sonst nur für 30 Tage ausgestellt wird und sich nur einmal verlängern lässt.
Für eine Verlängerung ist ein Nachweis der finanziellen Absicherung für den weiteren Aufenthalt nötig – dabei kann es sich um Bargeld oder eine ausreichende Menge Travellerschecks handeln.
Ein über die Maßgabe der Touristenkarte hinaus gehender Aufenthalt erfordert gute Kenntnisse der Landessprache, da man die entsprechenden Formulare nur in dieser vorfinden wird. Außerdem ist unter Umständen ein Gespräch mit den zuständigen Behörden über die Beweggründe für den verlängerten Aufenthalt nötig.
Bei einem touristischen Aufenthalt wird das Original der Touristenkarte bei Ankunft abgegeben, eine Kopie benötigt man bei der Abreise. Bei Verlust der Touristenkarte kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen – in diesem Fall sollte man am besten 1 Stunde früher zum Flughafen kommen.
Für einen Aufenthalt, der länger als drei Monate dauert, benötigt man ein Visum der mexikanischen Botschaft. Allerdings werden Visa nicht ausgestellt, wenn man eine Touristenkarte hat! Daher sollten Sie, falls sie vorhaben, ihren Mexikoaufenthalt auszudehnen und unter Umständen im Land zu arbeiten, nicht zuerst als Tourist einreisen.
Eine Arbeitserlaubnis in Mexiko muss jedes Jahr verlängert werden; für diese Verlängerung gibt es allerdings keine Garantie. Wird man bei Schwarzarbeit erwischt, muss man das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen und darf die nächsten zwei Jahre nicht mehr einreisen.
Ausländer mit mexikanischem Ehepartner haben übrigens keine automatische Arbeitserlaubnis und anders als in Deutschland auch keine automatische Aufenthaltserlaubnis in Mexiko.
Botschaft Mexiko
* embajada-alemana.org.mx (http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/es/Startseite.html)
* consulmex-haj.de (http://www.consulmex-haj.de/de/index.htm)
* consulmex-munich.de (http://www.consulmex-munich.de/)
1 Kommentar zu “Visum für Mexiko”
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Sehr guter Tipp werd ich mir bei Gelegenheit mal zu Herzen nehmen.